Urheberrecht

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Inhalte

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Datenschutz

Die Getränkemärkte Südwestfalen GMSW GmbH nimmt den Datenschutz sehr ernst. Hinweise und Erklärungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung zu finden.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss.

 

Sie gelten auch bei allen künftigen Geschäftsvorgängen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, es sei denn, dass andere Vereinbarungen schriftlich niederlegt worden sind. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftlich Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

 

Änderungen unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen, insbesondere bei veränderten Gesetzeslagen oder Entwicklung in der Rechtsprechung, behalten wir uns jederzeit vor und werden dem Käufer neben der Veröffentlichung auf der Website unter https://www.getraenke-gmsw.de dann auch ergänzend in Textform bekannt gegeben. Sie gelten nur dann als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhoben hat. Der Widerspruch wird wirksam mit Zugang bei uns. Auf die Folge wird der Käufer dann bei der Bekanntgabe des Widerspruchs gesondert hingewiesen.

 

2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Genannte Liefertermine sind unverbindlich.

 

Verladung und Anlieferung erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir behalten uns die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Wir können den Lieferweg frei bestimmen und Dritte mit der Belieferung beauftragen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Käufer unverzüglich informieren. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

Die Ihnen bekannten Mindestmengen sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls berechnen wir einen Mindermengenzuschlag.

 

Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung dem Käufer zumutbar ist. Bei Lieferung ist der Abnehmer nur zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns vorher eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Anspruch auf Schadensersatz ist, soweit rechtlich zugelassen, bei verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

 

3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels

 

vorzutragen; anderenfalls gilt die Ware in dieser Hinsicht als genehmigt. Andere Mängel sind nach Ablauf von drei Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen; ausgenommen hiervon sind bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung nicht erkennbare Mängel. Zur Fristwährung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.

 

Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.

 

Bei festgestellten Mängeln, die zu unseren Lasten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensverluste des Kunden, soweit rechtlich

 

zulässig. Sämtliche Ansprüche des Käufers verjähren nach einem Jahr. Sofern wir gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag fahrlässig verstoßen, wird die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch persönlich für Mitarbeiter von uns.

 

Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

 

4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Mit Inkrafttreten von neuesten Preislisten verlieren alle anderen Listen und etwaigen sonstigen Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Die Preise sind absolute Nettopreise. Sie verstehen sich insbesondere ohne Umsatzsteuer, etwaige Zölle oder andere Steuern. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe auf der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen(gleiches gilt für Gutschriften).

 

Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.

 

5. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlungen durch Scheck, Banklastschrift,  Abbuchung oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt.  Rücklastschriftgebühren und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Gehen die Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung ein, so gerät der Käufer dadurch in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt und zur Zahlung fällig sind.

 

6. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen und sind nach Gebrauch sofort zurück zu geben.
Für Mehrwegflaschen, CO 2 Flaschen, diverse Fässer und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.

 

Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet; das heißt sortiert und in vollen Kästen sowie nach Güte, Art und Sorten den gelieferten Mengen entsprechend. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungswert zu bezahlen unter Berücksichtigung alt für neu. Das Pfand wird dabei angerechnet. Bei Selbstabholung trägt der Käufer die Kosten und die Gefahr der Rückführung des Leerguts.

 

Leergutsalden, die auf den Rechnungen ausgewiesen sind, gelten als anerkannt, wenn der Käufer diesem nicht 10 Tage nach Erhalt der Rechnung widersprochen hat.

 

7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.

 

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.

 

In jedem Fall des Rücktritts sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück und seine Geschäftsräume betreten dürfen und die Vorbehaltsware herausholen können.

 

Der Käufer ist verpflichtet, uns gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an uns abgetretene Forderungen unverzüglich mit eingeschriebenem Brief und vorab per Telefax mitzuteilen. In solchen Fällen hat der Käufer zudem auf unser Eigentum an der Vorbehaltsware hinzuweisen.

 

Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten alle zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10%, so werden wir auf ausdrückliches Freigabeverlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

9. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten. Für das Mahnverfahren wird der Hauptsitz der Betriebsstätte als Gerichtsstand vereinbart.

 

10. Wir setzen den Käufer hiermit davon in Kenntnis und der Käufer willigt ein, dass wir seine sämtliche Daten aus der Geschäftsbeziehung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen können und sie an verbundene Unternehmen und  Herstellern  weitergeben dürfen. Die vorstehende Einwilligung des Käufers beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien. Die Einwilligung kann uns gegenüber  jederzeit widerrufen werden.